Windenergie - hermatswil

Vier mind. 220 Meter hohe Windräder um Hermatswil

 

Erheben Sie Einwendungen!

Wir helfen Ihnen dabei

 

Worum es geht:

 

 

Die Baudirektion will das Eignungsgebiet 23, Hermatswil, als "Zwischenergebnis" im kantonalen Richtplan festsetzen. Damit könnten später nach weiteren Abklärungen Windräder in Hermatswil gebaut werden.

 

Dagegen können bis zum 31. Oktober Stellungnahmen eingereicht werden.

 

Alle, auch Nicht-Stimmberechtigte, Ausserkantonale und Touristen dürfen Stellungnahmen einreichen!

 

Es ist jetzt sehr wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen spezifisch zum Eignungsgebiet 23, Hermatswil, bei der Baudirektion eingereicht werden.

 

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass zwei Vernehmlassungen laufen:

 

  • Die eine betrifft den Richtplan mit den "Eignungsgebieten" (u.a. Hermatswil)
  •  Die andere betrifft das Energiegesetz, in dem ein neues Plangenehmigungsverfahren für den Bau von Windturbinen eingeführt werden soll, das die Gemeinde entmachtet und Enteignungen für den Bau von Windturbinen erlaubt.

 

Mustervorlage gegen Richtplan (Eignungsgebiet 23, Hermatswil):

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Einwendung gegen kant. Richtplan31.10.24
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Mustervorlage gegen das Energiegesetzt (Enteignungen):

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Einwendung Energiegesetz.docx
Microsoft Word Dokument 19.4 KB

Wir sind sehr froh um jede Stellungnahme die bis am 31. Oktober bei der Baudirektion eintrifft.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:

ueli.loeffel@bluewin.ch        076 558 88 80
georges.wyss@argentum.ch        079 664 17 18


Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Ueli Löffel        Georges Wyss        Nelly Egli        Andreas Frei

 

 

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Potenzialgebiet Nr.23. Schutzpunkte Mai
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Ortsbildschutz Pfäffikon.pdf
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