Windenergie - hermatswil

IG Potenzialgebiet 23 Hermatswil                                                                Hermatswil, 2 4 .Oktober 202 5


Ueli Löffel Nelly Egli Andreas Frei Georges Wyss
Schalchenstrasse 21
8330 Hermatswil

 

Gemeindeversa mmlung vom 17. November 2025 Einzelinitative "Mindestabstand von Windrädern"

 

Liebe Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unserer Abstandsinitiative gegen

Windräder in der Gemeinde Pfäffikon


Liebe MitstreiterInnen und SympathisantInnen

 

Mit einer zweidrittel Mehrheit haben sich die stimmberechtigten Pfäffikerinnen und Pfäffiker an der Gemeindeversammlung vom 24. März 2024 für unsere Mindestabstandsinitiative ausgesprochen:
Die Gemeindeordnung und/oder die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Pfäffikon ZH werden wie folgt ergänzt:

 

Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 2000 Meter betragen.
In der Zwischenzeit hat die Gemeindeverwaltung das Anliegen der Initiative für die Aufnahme in die Bau- und Zonenordnung vorbereitet.

 

Über die definitive Festsetzung des Mindestabstands muss erneut an der Gemeinde-versammlung vom 17. November 2025 abgestimmt werden.
Der Gemeinderat und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission lehnen diesen Eintrag in die Bau- und Zonenordnung erneut ab.
Darum unsere grosse Bitte an Euch alle:

 

Nehmt teil an der Gemeindeversammlung vom 17. November, 20.00 Uhr im Chesselhuus.
Wir sind ein zweites Mal auf jede Stimme angewiesen damit unsere Initiative früher oder später ihre Wirkung entfalten kann.

 

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:
ueli.loeffel@bluewin.ch
076 558 88 80


georges.wyss@argentum.ch
079 664 17 18


Herzlichen Dank für Ihre /Eure Unterstützung an der Gemeindeversammlung vom 17. November 2025

Freundliche Grüsse
Ueli Löffel    Georges Wyss    Nelly Egli    Andreas Frei

 

Vier mind. 220 Meter hohe Windräder um Hermatswil

 

Erheben Sie Einwendungen!

Wir helfen Ihnen dabei

 

Worum es geht:

 

 

Die Baudirektion will das Eignungsgebiet 23, Hermatswil, als "Zwischenergebnis" im kantonalen Richtplan festsetzen. Damit könnten später nach weiteren Abklärungen Windräder in Hermatswil gebaut werden.

 

Dagegen können bis zum 31. Oktober Stellungnahmen eingereicht werden.

 

Alle, auch Nicht-Stimmberechtigte, Ausserkantonale und Touristen dürfen Stellungnahmen einreichen!

 

Es ist jetzt sehr wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen spezifisch zum Eignungsgebiet 23, Hermatswil, bei der Baudirektion eingereicht werden.

 

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass zwei Vernehmlassungen laufen:

 

  • Die eine betrifft den Richtplan mit den "Eignungsgebieten" (u.a. Hermatswil)
  •  Die andere betrifft das Energiegesetz, in dem ein neues Plangenehmigungsverfahren für den Bau von Windturbinen eingeführt werden soll, das die Gemeinde entmachtet und Enteignungen für den Bau von Windturbinen erlaubt.

 

Mustervorlage gegen Richtplan (Eignungsgebiet 23, Hermatswil):

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Einwendung gegen kant. Richtplan31.10.24
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Mustervorlage gegen das Energiegesetzt (Enteignungen):

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Einwendung Energiegesetz.docx
Microsoft Word Dokument 19.4 KB

Wir sind sehr froh um jede Stellungnahme die bis am 31. Oktober bei der Baudirektion eintrifft.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:

ueli.loeffel@bluewin.ch        076 558 88 80
georges.wyss@argentum.ch        079 664 17 18


Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Ueli Löffel        Georges Wyss        Nelly Egli        Andreas Frei

 

 

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Potenzialgebiet Nr.23. Schutzpunkte Mai
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